Gastangler

Tagesscheine für Gastangler werden gegen eine Gebühr von 10,- € und Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeines ausgegeben

Ausgabestelle:   2. Vorsitzender Michael Merdan
                           Fuchshecke 16
                           37247 Großalmerode – Rommerode
                           Tel. 05604 – 4134

Für Gastangler gelten folgende Bedingungen:

Angelzeit ist von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Das Angeln ist nur vom Seeufer aus, mit 1 Handangel gestattet. Die Fischwaid erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Es dürfen bis zu 3 Forellen, 2 Karpfen und 1 Zander oder Hecht entnommen werden.

Die Angelplätze sind sauber zu halten und Beschädigungen des Ufers und der Bepflanzung sind zu vermeiden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz.

Das Mitbringen von Köderfischen und das Einsetzen von Fischen aus anderen Gewässern ist untersagt. Gefangene Fische sind waidgerecht zu behandeln. Untermaßige Fische sind schonend zurückzusetzen.

Der Erlaubnisscheininhaber verpflichtet sich, die Fangmeldung ordnungsgemäß ausgefüllt, unmittelbar nach dem Angeln bei dem Aussteller dieser Erlaubnis abzugeben.

Zu Kontrollzwecken ist dieser Erlaubnisschein, der Fang, Angelgerät und Zubehör Vereinsmitgliedern auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verweigerung führt zum sofortigen Verlust dieser Erlaubnis.

Die Bestimmungen des Hessischen Fischereigesetzes, der Landesfischereiverordnung, des Tierschutzgesetzes und die Bestimmungen des Umwelt- und Naturschutzes sind zu beachten